Kirchgemeindeverband im Mettauertal - KGViM
Aufgaben des KGViM
Der Kirchgemeindeverband im Mettauertal, KGViM, vereinfacht die Zusammenarbeit der Kirchgemeinden Gansingen und Mettau.
Die Satzungen regeln die strukturellen und organisatorischen Fragen und Verpflichtungen. Wesentlich ist die Anstellung des Personales für die gemeinsam gepflegte Pastoral. Derzeit gehören zu den Angestellten die KatechetInnen, die SakristanInnen und die OrganistInnen. Die Stellen der Seelsorgenden werden durch den Kirchgemeindeverband innerhalb des Pastoralraumes Laufenburg besetzt.
Satzungen des KGViM
Am 22. November 2019 wurde in den beiden Kirchgemeinden Gansingen und Mettau den Satzungen für einen neuen Kirchgemeindeverband zugestimmt. Der Vertrag trat per 1. Januar 2020 in Kraft.
Die Satzungen des Kirchgemeindeverbandes im Mettauertal sind den aktuellen Bedürfnissen der Kirchgemeinden Gansingen und Mettau angepasst. Sie lösen die Satzungen des Seelsorgeverbandes Mettauertal aus dem Jahre 2002 ab.
Ausschuss des KGViM
Der Ausschuss des Kirchgemeindeverband ist das ausführende Organ.
Je zwei Kirchenpfleger von den Verbandsgemeinden bilden den Ausschuss.
Der Vorsitz wechselt nach einer Amtsperiode.
Präsidium | Rolf Prions, Präsident | Kirchenpflege Mettau | ||
Finanzen | Michael Gille | Kirchenpflege Mettau | ||
| Stefan Elmiger | Sachwalter Gansingen |